PKW

Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mitführen von Anhängern:
    • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
    • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt


Mindestalter: 18/17 Jahre
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs,
Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis 

Klasse B 78

Ausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug
Wichtig: Du darfst später nur Automatik fahren!

Klasse B 197

Mit der B197-Ausbildung kannst du deine praktische Prüfung ganz entspannt auf einem Automatikfahrzeug ablegen – und darfst danach trotzdem Schaltwagen und Automatik fahren.

So funktioniert’s:

  •  Praktische Prüfung auf Automatik
  •  Mindestens 10 Fahrstunden im Schaltwagen
  • Interne Testfahrt (ca. 15 Minuten) in der Fahrschule

Anhänger

Klasse BE

Kombination Pkw + Anhänger bis 7.000 kg zGM

Mindestalter: 18/17 Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: -
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis 

Klasse B 96

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.


Mindestalter: 18/17 Jahre

Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung:

Theorie

Praktische Übungen

Fahren im Realverkehr
keine Prüfung!

Zweirad

Klasse AM

  • bbH 45 km/h
  • Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³


Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: -

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis 


Mofa

  • bbH maximal 25 km/h
  • Hubraum - Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig) 


Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.


Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: -

Biometrisches Passbild

Bei 17-Jährigen und älteren Bewerbern: Laut TÜV SÜD: Aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister

 

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie 

Klasse A1

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.


Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: AM

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis 

Klasse B 196

Mit der B196-Erweiterung darfst du Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren – ganz ohne zusätzliche Prüfung. 

Voraussetzungen: 

  • Mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B
  •  Mindestalter: 25 Jahre


  • Keine Prüfung
  • Fahrerschulung (Theorie + Praxis, insgesamt 9 Unterrichtseinheiten)

 

Das darfst du fahren: 

  •  Motorräder bis 125 ccm
  •  Max. 11 kW (15 PS)

Wichtig: 

  •  Nur in Deutschland gültig (keine EU-weite Anerkennung) und kein Aufstieg auf mehr Hubraum möglich

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.


Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis 

 

Klasse A

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.


Mindestalter:
zu a) 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
zu b) 21 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis 

Klasse A 80

Mit der Klasse A80 kannst du schon früh leistungsstärkere Motorräder fahren – mit automatischem Aufstieg zur offenen Klasse A.

Das bedeutet:

  • Einstieg ab Mindestalter 21 Jahre
  • Du darfst zunächst Motorräder bis 35 kW fahren (wie Klasse A2) 

Besonderheit:

  • Nach 2 Jahren Fahrpraxis wird dein Führerschein automatisch zur offenen Klasse A
  • Keine zusätzliche Prüfung nötig

Traktor

Klasse L

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.


Mindestalter:16 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: -

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie

Prüfung: Theorie 

Klasse T

a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.


Mindestalter:
16 Jahre für bbH bis 40 km/h und
18 Jahre für bbh über 40 bis 60 km/h

Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis 

LKW

Klasse C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.


Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: - (Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis 

Klasse C1E

Leichtere Lastzüge

a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,

b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.

Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.


Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praxis 

Klasse C

Schwere LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.


Mindestalter: 21/18 Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: C1

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis 

Klasse CE

Schwere Lastzüge

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.


Mindestalter: 21/18 Jahre
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis