Führerscheinklasse

Mindestalter / Vorbesitz / Antragsunterlagen

Ausbildung / Prüfung



Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Mitführen von Anhängern:
    • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
    • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Mindestalter: 18/17 Jahre
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs,
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis



Klasse BE

Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM

Mindestalter: 18/17 Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: -

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praxis



Klasse Mofa

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: -

Biometrisches Passbild

Bei 17-Jährigen und älteren Bewerbern: Laut TÜV SÜD: Aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister

 

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie



Klasse AM

Für alle AM-Fahrzeuge gilt:

  • bbH 45 km/h
  • Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³

a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L1e-B)8
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

b) Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e)8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.

c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
(EU-Klasse L6e)8
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.

Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: -

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis



Klasse A1

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: AM

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis



Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis



Klasse A

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 
zu a) 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

zu b) 21 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis



Klasse L

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.

Mindestalter:16 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klasse: -

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Theorie

Prüfung: Theorie



Klasse T

a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Mindestalter: 
16 Jahre für bbH bis 40 km/h und
18 Jahre für bbh über 40 bis 60 km/h

Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: AML

Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis



Klasse C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: (Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis



Klasse C1E

LEICHTERE LASTZÜGE

a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,

b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.

Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praxis



Klasse C

SCHWERE LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Mindestalter: 21/18 Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: C1

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis



Klasse CE

SCHWERE LASTZÜGE

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.

Mindestalter: 21/18 Jahre
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE

Biometrisches Passbild, Augenärztliches Zeugnis, Ärztliches Zeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorie und Praxis